Fischerei
Kleinfischer in Westafrika und EU-Fischereipolitik
Seit über 40 Jahren nimmt die Politik der EU auf vielfältigste Weise Einfluss auf die Situation der Fischer, ihren Familien, ihren Fischgründen und den Ökosystem an den Küsten West- und Zentralafrikas. Die Ausweitung der nationalen Nutzungsrechte auf 200 Seemeilen durch UN Beschluss in den 80er Jahren und der Verlust und die Ausplünderung der eigenen Gewässer hat die EU schon vor mehr als 15 Jahren veranlasst um die Nutzungsrechte der großen Fischressourcen vor Westafrika bei den betroffenen Regierungen nachzusuchen. Dazu kommt noch die Schaffung erheblicher Überkapazitäten bei der europäischen Hochseefischerei, wobei Subventionen ( besonders für Schiffsneubauten und –modernisierungen) das ihre beigetragen haben; die Nord- und Ostsee und das Mittelmeer reichten nicht mehr aus, dieses Fischereipotential auszulasten.
Nur wenige Länder haben sich den Ansinnen der EU verweigern können. Der Druck und die Verheißungen waren zu hoch. Dazu kam, dass die Fischressourcen, auf die die EU-Fischereiflotten aus waren, für die einheimischen Fischer unerreichbar waren oder nur unzureichend ausgebeutet werden konnten. Eine Ausnahme bildet Ghana, das eine eigene weitentwickelte Fischereiwirtschaft besitzt, und Nigeria, die kein Fischereiabkommen unterzeichnet haben; dabei muss bedacht werden, dass Nigerias Fischgründe sowieso von geringem Interesse für die Europäer sind. Das heißt aber nicht, dass ohne Fischereiabkommen EU Schiffe nicht in afrikanischen Gewässern sind. EU Trawler fischen mit Privatlizenzen, in Joint Ventures oder mit anderen Mitteln in allen afrikanischen Gewässern, z.B. in Südafrika, Namibia, etc.
Die einseitig von europäischen Interessen ausgehenden ersten Fischereiabkommen haben zu einer Übernutzung und Reduzierung der Fischbestände geführt, weil z.B. keine Fangquoten ausgehandelt worden sind, sondern nur die Anzahl der fangberechtigten Schiffe. Nur für den Tunfischfang und für kleine pelagische Flotten sind Quoten festgelegt.
Allerdings ist es aufgrund des Artenreichtums in tropischen Gewässern zweifelhaft, ob Fischquoten für bestimmte Fischarten ökologisch überhaupt Sinn machen würden. Die afrikanischen Kleinfischer sind auf lange Sicht durch diese Fischereiabkommen und durch die massive Bedrohung der Fischbestände an den Küsten negativ betroffen.
Mit den abgehandelten Fischereirechten gingen Entwicklungshilfezusagen an die Fischereiwirtschaft der westafrikanischen Staaten einher. Die bezahlten Vertragsabgaben und die technische Hilfe waren allerdings völlig unzureichend und kamen bei der betroffenen Kleinfischerei Westafrikas aufgrund mangelnder Transparenz und Finanzkontrolle kaum an Erst recht konnten sie keine eigene afrikanische exportorientierte Industriefischerei aufbauen. Nur punktuell sind gewisse Entwicklungseffekte gelungen (z.B. in Mauretanien und Senegal). Die eigentliche Wertschöpfung findet auch heute noch beim afrikanischen Fisch erst nach dem Export in Europa statt.
In Deutschland stand im Fokus der Kritik an der europäischen Fischereipolitik in den letzten Jahren vor allem der ökologische Schaden. So haben sich Umweltorganisationen, wie Greenpeace und der WWF, dadurch verdient gemacht, dass sie deutschen PolitikerInnen und VerbraucherInnen vor Augen geführt haben wohin eine rücksichtslose Abfischung der westafrikanischen Gewässer führt.
Das Schicksal der westafrikanischen Kleinfischer, als die ersten Opfer ungerechter Fischereiabkommen oder ungerechter Teilhabe am Export der Ressourcen, spielt bei den Initiativen der Umweltorganisationen nur eine untergeordnete Rolle. Mehr noch: Zunehmend wird von vielen Seiten den Kleinfischern unverhohlen Mitschuld am Verschwinden vieler Fischarten gegeben. Dabei werden Ursache und Wirkung verwechselt. Tatsache ist, dass in einigen Ländern die Anzahl der Kleinfischerboote stark zugenommen hat oder ganze Länder ganz neu eine Kleinfischerei aufgebaut haben, wie Togo oder Benin. Der Zustrom kommt vor allem aus dem Landesinneren, wo Bauern auf ihren Feldern immer weniger verdienen. Auch kriegerische Auseinandersetzung haben z.B. in Liberia und Sierra Leone tausende von Menschen aus den Bürgerkriegsgebieten im Landesinneren zunächst an die Küste und dann zum Einstieg in eine Küsten- später auch in die Kleinfischerei geführt. In Ländern wie Senegal und Ghana ermöglichen die mittelgroßen Boote mit ca. 15-20 Männern einen leichten Einstieg für ehemalige Kleinbauern, zunächst nur als Helfer zum Einziehen der Netze auf See.
Der EED will vor allem die Ursachen analysieren und darlegen, die auf die EU- Fischereipolitik, auf die Fischindustrie und das Verbraucherverhalten in der EU zurückgehen, damit eine Lösung zum Schutz der Meeresressourcen und der Siedlungen an der Küste in West- und Zentralafrika nicht nur ökologische Maßnahmen umfasst, sondern auch die erstrangigen Rechte der Kleinfischer auf ungehinderten Zugang zu den Fanggründen berücksichtigt. Zusätzlich gilt es auch entwicklungspolitisch zu berücksichtigen, dass Fisch in manchen Ländern bis zu 60% des Proteinhaushaltes der Menschen deckt. Ein Verschwinden der Bestände oder eine reine Exportausrichtung gefährdet damit auch die Binnenversorgung. Dennoch bleibt das Hauptproblem einer Beteiligung der Kleinfischerei am Export, dass die Kleinfischer keinen gerechten Anteil an den Exportgewinnen erhalten.
Der EED wird sich daher bei seiner Arbeit zu diesem Thema vor allem auf die Sichtweisen und Forderungen der Koalition der Kleinfischerverbände Westafrikas und deren Mitglieder in den einzelnen Ländern stützen. Wir wollen sie darin bestärken, dass ihre Sicht der Probleme bekannter wird und sie ihre Belange gegenüber der EU Kommission, der Bundesregierung und der europäischen Öffentlichkeit besser zu Gehör bringen. Der Bezugsrahmen des Projektes ist dabei die Diskussion und Verabschiedung einer neuen EU – Fischereipolitik, die ab 2013 gelten soll.
Der EED wird zusammen mit Partnerorganisationen, wie der CFFA (Koalition von Kleinfischern und NGOs zur EU-Fischereipolitik) und CONIPAS (Verband der handwerklichen Fischerei in Senegal) politisch intervenieren. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Vertretung der Kleinfischerinteressen verstärkt bei den internationalen Organisationen (z.B. FAO, AKP Fischereiministerrat) und bei den internationalen Vertragswerken zur Fischerei (z.B. Code of Conduct) einzubringen.
Die illegale Fischerei hat aufgrund der Überfischung der Meere, der höheren Nachfrage (und höherer Preise) und einem mangelnden politischen Willen aller Länder, weltweit dramatisch zugenommen. Alarmiert von den Hilferufen der Kleinfischerverbände und den Regierungen Westafrikas versucht die EU sich dieses Themas anzunehmen. Dabei scheint die Bundesregierung eine gewisse Vorreiterrolle zu spielen. Der EED wird die Bunderregierung unterstützen, indem wir die Umsetzung des Kampfes gegen illegale Fischerei zusammen mit den Kleinfischerverbänden begleiten. Wir fordern, dass dieses Engagement auch bei der Neuformulierung der EU Fischereipolitik als Bestandteil unserer Politik verankert wird. Dabei müssen auch Kapazitäten in den Kampf gegen illegale Fischerei umgelenkt werden, die jetzt noch anderen Zielen dienen (z.B. FRONTEX, Kampf gegen Schiffspiraten am Horn von Afrika).
Neben diesen konkreten Lobbyzielen, ist es ein weiterer Schwerpunkt des Projektes die Bewusstseinsarbeit in Deutschland. Dabei soll das Thema den Landeskirchen an Deutschlands Küste und der EKD nahe gebracht werden. Das Bewusstsein für die schlimme Situation der Kleinfischer Westafrikas wird auch mit dem Fischkonsum in Verbindung gebracht. Es wird an den Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad des Fischkonsums angeknüpft, um die Menschen auf das aufmerksam zu machen, was sich auf den Ozeanen und vor den Küsten der Entwicklungsländer abspielt. Ein Siegel für fairen Handel bei Fisch soll propagiert werden, sowohl auf der Privatebene beim Verbraucher, als auch auf der politischen Ebene bei fairen Fischereiabkommen. Zu diesem Zweck dient auch das Material, das im Rahmen des Projektes „Zukunftsfähiges Deutschland“ erarbeit worden ist. Ein Projektbeirat soll im Einzelnen die Arbeitsplanung und die Schwerpunkte der genannten Aktivitäten diskutieren und vorgeben.
Die folgenden Grundforderungen sollen auf jeden Fall aufgegriffen werden:
Forderungen an die EU-FischereipolitikDer EED wird in seinem Lobby - Projekt « unfair abgefischt – Armut aufgetischt » vor allem die Forderungen der Gemeinschaften und Verbände der Kleinfischer und fischverarbeitenden Frauen in Westafrika zur Neuformulierung der EU Fischereipolitik unterstützen und gemeinsame Aktivitäten zur Sicherung eines dauerhaften und ökologisch nachhaltigen Zugangs zu den Meeresressourcen vor ihren Küsten organisieren:
Dabei geht es um folgende Aktivitäten:
Reform der « Gemeinsamen Fischerei Politik » der EU in 2012:- Eine breit angelegte Überprüfung der bisherigen “Gemeinsamen Fischereipolitik” der EU
- Eine kritische Überprüfung aller Vorschläge für eine Reform der EU Fischereipolitik auf der Grundlage, ob sie einer Perspektive für eine langfristig soziale, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Fischerei der EU dienen.
- Der Einsatz für eine soziale und ökonomische Wirkungsbeurteilung, vor allem bezüglich der sozioökonomischen und entwicklungspolitischen Folgen.
- Ein Engagement zum Erhalt der Ökosysteme durch alle Verträge und die Sicherung eines nachhaltigen Zugangs zu den Fischvorkommen für die Kleinfischergemeinschaften .
- Die Einrichtung eines weltweiten Registers von Fangschiffen, die an illegalen Aktivitäten beteiligt sind, so wie es von der FAO vorgeschlagen wird; die Länder einer Region sollen verpflichtet werden, sich über den Aufenthalt dieser Schiffe gegenseitig zu informieren.
- Entwicklung von Transparenzmechanismen, die alle Staaten zwingt, Informationen über die Bedingungen zum Erhalt von Fanglizenzen (auch finanzielle) öffentlich offenzulegen, besonders bei Gewährung an ausländische Fangflotten.
- Die zuständigen Behörden derjenigen Staaten, denen umfangreiche Fischmengen durch illegalen Fischfang abhanden kommen, sollen ein Informations- und Konsultationsrecht bekommen, mit den Hafenbehörden derjenigen Staaten zusammenzuarbeiten, in denen dieser Fisch angelandet wird, mit dem Ziel ein internationales Inverkehrbringen illegal gefangenen Fisches zu verhindern .
- Der illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischfang (IUU) muss aufhören! Wir rufen alle FAO Mitglieder auf Methoden zu entwickeln, wie illegale Anlandungen von Fischprodukten, die aus Gewässern stammen, die auch von Kleinfischern befischt werden, rückverfolgt werden können, auch von solchen Großtrawlern, die Fisch von unterschiedlichen Fangschiffen aufnehmen und dann an den europäischen Häfen anlanden.



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Last Update: 06.09.2009 11:45:49 |
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