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Aktuelles

Film zur Einführung: Die Haftung im Biosicherheits - Protokoll
In Bonn steht im Mai 2008 die Haftung beim grenzüberschreitenden Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf der Tagesordnung. Rudolf Buntzel vom Evangelischen Entwicklungsdienst erläutert, was ein striktes Haftungsregime für einen gerechteren Weltagrarhandel bedeutet und welche Erwartungen in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung bestehen. Team: U. Sprenger / S. Schrade
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Analyse der Beschlüsse der MOP4: Der Kampf um ein verbindliches Haftungsregime geht weiter
(16.05.2008) Lim Li Lin vom Third World Network (TWN) berichtet, dass zum Ende der 4. Verhandlungsrunde zum Biosicherheitsprotokoll in Bonn nichts beschlossen wurde, was in Fragen von Haftung und Entschädigung weitergebracht hätte. Obwohl die Like-minded Group, in der etwa 80 Länder des Südens versammelt sind, versucht hat hier substanziell etwas zu bewegen wurde sich lediglich darauf geeinigt, dass die Verhandlungen in den kommenden zwei Jahren bis zur MOP5 in Japan 2010 weitergehen sollen. Insbesondere Länder wie Japan, Brasilien, Paraguay und Peru aber auch die Industrie selbst haben während MOP4 immer wieder versucht, den Verhandlungsprozess zu untergraben. Team: U. Sprenger / S. Schrade
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Gentechnik ist eine Bedrohung für die Ernährungssouveränität
(16.05.2008) Der EED und eine Gruppe von 18 Partnerorganisationen aus Afrika, Asien und Lateinamerika weisen die Versuche zurück, bei der gegenwärtigen Weltnahrungsmittelkrise den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft als Lösung zu rechtfertigen, um den Hunger in der Welt zu bekämpfen.
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Georgien: Wiederbelebung der Agrobiodiversität
(16.05.2008) Nach dem Zusammenbruch des sowjetischen Systems wurde es für die Menschen in Georgien schwierig, ihr tägliches Brot zu erhalten. Mariam Jorjadze und Temur Gogoberidze beschreiben den Neubeginn bei ELKANA, der auf der Wiedereinführung von Saaten aus der Genbank und der Nutzung von traditionellem Wissen basierte. Team: U. Sprenger / S. Schrade
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EU-Statement zu den aktuellen Verhandlungen während MOP4
(15.05.2008) Darja Stanic Racman, Leiterin der Abteilung Biotechnologie des slowenischen Umweltministeriums erklärt die Position der EU zu den aktuellen Verhandlungen. Team: U. Sprenger / S. Schrade

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Weitere Meldungen

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Biologische Sicherheit

Ohne Haftung keine Biosicherheit

Vom 12.-16. Mai 2008 findet in Bonn das 4. Treffen der Vertragsstaaten zum Protokoll zur Biologischen Sicherheit statt, ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das unter die Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) fällt. In Bonn sollen Weichen gestellt werden für ein internationales Haftungsregime bei Schäden mit Gentechnik bei Landwirtschaft und Ernährung. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) nimmt als Beobachter an der Konferenz teil - ebenso wie 20 EED-Partnerorganisationen aus aller Welt von EED.

Wenngleich gentechnisch veränderte Nutzpflanzen in nur wenigen Ländern kommerziell angebaut werden, drängen sie doch massiv auf den Weltmarkt. Fälle von Verunreinigungen mit Spuren von geänderten Gensequenzen und ihrer illegalen Verbreitung - sei es bei Saatgut oder bei Nahrungsmitteln - häufen sich. Landwirte, Gärtner und Imker befürchten eine schleichende Kontamination der Äcker, Umwelt und Ernten. Verbraucher wollen selbst entscheiden, ob Gentechnik auf ihre Tische und Teller kommt. Naturschutzgebiete, die biologische Vielfalt und wertvolle pflanzengenetische Ressourcen können in ihrer unverwechselbaren Eigenart gefährdet werden, wenn die neuartigen Pflanzen invasiv in Biotope einbrechen.

In der Mehrzahl der Entwicklungsländer mangelt es an den personellen und technischen Voraussetzungen zum Nachweis von gentechnischen Schäden. Die meisten Länder haben nicht die wissenschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten, den jeweiligen Verursacher auch im Ausland dingfest zu machen. Viele arme Länder drängen deshalb auf eine internationale Verpflichtung auf verbindliche Regelungen zu Haftung im Schadensfall. Hiergegen sträuben sich die exportierenden Staaten von gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkten - hauptsächlich USA, Kanada, China und Argentinien - und die Gentechnik-Konzerne aus Europa und aus den USA.

Das Protokoll zur Biologischen Sicherheit - auch „Cartagena-Protokoll" genannt -  ist die einzige internationale Rechtsgrundlage dafür, wie im weltweiten Handel zwischen den Staaten der Umgang mit der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei Nahrungsmitteln geregelt wird. Das Protokoll ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, dem bisher 147 Staaten beigetreten sind.  Schlüsselthemen und gleichzeitig heftigste Streitpunkte sind hier von Anfang an das Vorsorgeprinzip, die Kennzeichnung, die Haftung und die Definition sozio-ökonomischer Schäden. Nachdem die Haftungsfrage über lange Zeit verzögert wurde soll nun in Bonn darüber entschieden werden.