Pelargonium-Patent widerrufen
(München, 26.01.2010) Das Europäische Patentamt hat heute das Schwabe-Patent auf Pelargonium vollständig widerrufen. Damit wurde dem Einspruch der betroffenen lokalen Gemeinschaft aus Südafrika sowie der unterstützenden Nichtregierungsorganisationen stattgegeben. Dies ist ein großer Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie.
Ausschlaggebend für die Entscheidung der Einspruchsabteilung war die fehlende Erfindungshöhe. Das heißt, bei dem Patent des Karlsruher Pharmaunternehmens Schwabe zur Extraktion der Wirkstoffe aus der südafrikanischen Pelargonium-Wurzel für die Herstellung des Bronchitis-Mittels Umckaloabo handelt es sich nach Auffassung der Einspruchsabteilung nicht um eine Erfindung, sondern um ein Verfahren, das bereits in einschlägigen Handbüchern beschrieben wurde. „Wir freuen uns, dass mit dem Urteil Schwabe das Recht aberkannt wurde, die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus Südafrika zu monopolisieren“, kommentiert Mariam Mayet vom African Center for Biosafety (ACB) die Entscheidung. Das African Center for Biosafety hatte zusammen mit der Schweizer Nichtregierungsorganisation „Erklärung von Bern“ und unterstützt vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) den Einspruch eingelegt.
„Das Ziel war, dass das Patent zurückgezogen wird. Das haben wir geschafft“, bilanziert Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst. Nun müsse es darum gehen, auf internationaler Ebene, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation und der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die derartige Patente nicht zulasse und die Interessen der Menschen in Entwicklungsländern stärke.
