Ältester Handelskonflikt beendet
(16.12.2009) EU, lateinamerikanische Bananenexporteure und USA einigen sich auf Marktzugang für Bananen - Entschädigung für Bananenexporteure in Afrika und der Karibik
Nach der völlig ereignislosen Ministerkonferenz Anfang des Monats kann die WTO nach langer Durststrecke mit einer Erfolgsmeldung aufwarten: Im seit 1994 andauernden Streit um den Zugang zum europäischen Bananenmarkt wurde gestern von allen beteiligten Parteien ein Abkommen paraphiert. Darin ist vorgesehen, dass die EU die Zölle auf Bananen von derzeit 174€ pro Tonne binnen sieben Jahren schrittweise auf 114€ pro Tonne senkt. WTO-Generaldirektor Lamy merkte gewohnt bescheiden an, dies zeige, dass es kein Handelsproblem gebe, das die WTO-Mitglieder nicht lösen könnten. Das Abkommen wird morgen dem Allgemeinen Rat der WTO zur Kenntnis gegeben und soll dann im kommenden Jahr vom Europäischen Parlament ratifiziert werden.Die Ursprünge des Konflikts gehen fast bis zur Gründung der EU zurück. Bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft setzte der damalige deutsche Bundeskanzler Adenauer durch, dass Bananen aus Lateinamerika zollfrei nach Deutschland eingeführt werden dürfen, während in anderen Ländern hohe Zölle bezahlt werden mussten, mit denen vor allem Frankreich die Produktion in seinen Überseegebieten und den ehemaligen Kolonien schützen wollte. Später konnten auch Bananen aus den früheren britischen Kolonien konnten zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Mit der vollständigen Umsetzung des EU-Binnenmarkts 1994 wurde es nötig, sämtliche Zölle zu vereinheitlichen. Damit mussten die lateinamerikanischen Produzenten, beziehungsweise die US-Obstkonzerne Chiquita, Dole und Del Monte, die Produktion und Handel kontrollieren, auch Zölle für Exporte nach Deutschland und einige andere EU-Mitglieder zahlen, in die sie zuvor zollfrei exportieren konnten. Bananen aus den Staaten Afrikas, der Karibik und der Pazifik blieben im Rahmen der speziellen Präferenzen, die die EU diesen Staaten gewährt, jedoch weiterhin zollfrei.
Die lateinamerikanischen Bananenproduktionsländer und die USA (in Vertretung der Interessen ihrer Handelskonzerne) strengten gegen diese Diskriminierung einen Streitfall im GATT, und später in der WTO, an - und gewannen. Die EU senkte daraufhin die Bananenzölle etwas, bevorzugte die AKP-Bananen aber weiter und verlor weitere Streitfälle. Mit dem Abschluss, der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit der Karibik und den zwei wichtigsten afrikanischen Bananenexporteuren Kamerun und Elfenbeinküste hat die EU nun eine WTO-kompatible Begründung dafür, Importe von dort zollfrei zu behandeln.
Mit der Einigung wird nun vermieden, dass sofort wieder geprüft wird, ob die EPAs wirklich den WTO-Kriterien für Freihandelsabkommen entsprechen, die eine Vorzugsbehandlung rechtfertigen. Das Abkommen nimmt zugleich eine Einigung in der Doha-Runde in dieser Frage vorweg. Das Verhandlungsmandat macht dort die widersprüchlichen Vorgaben. Es sieht vor, dass tropische Produkte (wie Bananen) schneller und Produkte, auf die einige Entwicklungsländer schon lange Handelspräferenzen genießen (wie auch Bananen) langsamer liberalisiert werden sollen.
Den nun vereinbarten Zollabbau wird die EU auch dann umsetzen, wenn die Doha-Runde nicht abgeschlossen wird, die lateinamerikanischen Länder verpflichten sich aber in den Verhandlungen keine darüber hinaus gehende Marktöffnung zu fordern. Die Zollsenkungen sind damit kein vorweggenommenes Ergebnis der Doha-Runde, sie werden durch ihren Ausgang aber auch nicht mehr verändert. Das ist wahrscheinlich einer der Gründe, weshalb auch die AKP-Staaten dem Abkommen - nach langem Widerstand - zugestimmt haben. Sie haben damit zumindest die Sicherheit, dass ihnen der Zollvorteil von dann 114€ pro Tonne langfristig erhalten bleibt. Vielen der überwiegend kleinbäuerlichen Bananenproduzenten vor allem in der Karibik wird dies wahrscheinlich nicht viel nutzen: Ihre Produktionskosten sind deutlich höher als die in Lateinamerika, so dass die Zollvorteile größer sein müssten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch die von der EU zugesagten 200 Millionen € Anpassungshilfen werden hier nur begrenzt hilfreich sein, wenn es nicht gelingt, Marktnischen wie den Ökoanbau zu besetzen.
Michael Frein, Tobias Reichert

