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Faire Woche 2010

Andacht zur Fairen Woche 2010

Vom 13. bis 26. September findet die neunte Faire Woche unter dem Motto "Fair schmeckt mir!" statt.
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Video

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Entwicklungsländer in der Schuldenfalle


Eine neue Schuldenkrise in den Entwicklungsländern wirft ihre Schatten voraus.
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Arbeitsbericht

Titel

Im Jahr 2009 überstieg die Zahl der Hungernden erstmals die Milliardengrenze. Der EED beschäftigt sich in seinem Arbeitsbericht 2009/2010 unter dem Titel "Das Land soll euch seine Früchte geben" mit der ländlichen Entwicklung und dem Recht auf Nahrung.
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Zeitschrift

Titelbild Ausgabe 08-2010 | © welt-sichten

Die großen Städte in den Ländern des Südens wachsen schnell und stehen deshalb vor zunehmenden Problemen. Das gilt vor allem für die Elendsviertel, die sich an den Rändern der Metropolen ausbreiten. Deren Bewohner kämpfen für bessere Lebensbedingungen und mehr politische Beteiligung. Die aktuelle Ausgabe der Zeit­schrift welt-sichten hat den Schwerpunkt "Metropolen".
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Personalvermittlung nach Entwicklungshelfergesetz (PV24/PV36)


Für Fachkräfte mit EU-Staatsbürgerschaft

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum EED-Personalvermittlungsprogramm. Es basiert auf dem deutschen Entwicklungshelfergesetz.

Der EED unterscheidet zwischen der

und der

Hier können Sie sich online bewerben: Online-Bewerbung.

Außerdem bietet der EED ein Programm zur Begleitung von Fachkräften in besonderen Belastungssituationen an.

Sie können sich über diese Programme auch in Broschüren und Faltblättern informieren:
Informationen zur Bewerbung in Personalvermittlungsprogrammen des EED
Das Personalvermittlungsprogramm PV 24 des EED
Das Begleitprogramm in besonderen Belastungssituationen

Weitere Informationen:
Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste nach Entwicklungshelfergesetz

 

PV36: Vermittlung von Fachkräften mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im erlernten Beruf

Wer wird gebraucht?
Gesucht werden Personen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen, oft mit berufsübergreifenden Kenntnissen oder einer Doppelqualifikation.

Zurzeit sind vor allem folgende Berufe gefragt:

  • Sozialpädagoginnen und -pädagogen (eventuell mit Zweitqualifikation in Management, Landwirtschaft, Technik);
  • Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler
  • Fachärztinnen und -ärzte für Gynäkologie, Pädiatrie und Psychiatrie
  • Fachkräfte für Rehabilitation (z. B. Ergotherapeutinnen und -therapeuten)
  • Personal- und Organisationsberaterinnen und -berater
  • Handwerksmeisterinnen und -meister
  • Tropenlandwirtinnen und -landwirte
  • Agrarökonominnen und -ökonomen
  • Fachkräfte für die Mitarbeit im Bereich Humanitäre Hilfe und für den Friedensfachdienst

Wer durch den EED für eine Stelle vorgeschlagen und zur Verfügung gestellt wird, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 25 Jahre alt und gesund sein
  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung und ausreichende Berufspraxis verfügen (mindestens 2 Jahre nach Ausbildungsabschluss)
  • falls in Handwerk oder Landwirtschaft tätig, die Meisterprüfung abgelegt haben
  • Grundkenntnisse in Englisch, Französisch oder Spanisch besitzen - bzw. die Fähigkeit, fremde Sprachen rasch zu erlernen
  • sich mit dem kirchlichen (ökumenischen) Auftrag des EED identifizieren können
  • im bisherigen Arbeits- oder Freizeitbereich Engagement in kirchlichen Arbeitsfeldern vorweisen können
  • bereit sein, sich am kirchlichen Leben in Übersee zu beteiligen
  • zu Toleranz und Respekt vor Fremdem fähig sein
  • improvisieren und dazulernen können.

PV 36: Orientierung und Auswahl
Bestehen grundsätzlich Chancen für eine Vermittlung, werden wir Sie um eine formelle Bewerbung (Personalfragebogen und Zeugnisunterlagen) bitten. Danach erfolgt die Einladung zu einem Orientierungskurs. Dabei haben Sie die Möglichkeit, den EED besser kennen zu lernen und Ihre Eignung für die Arbeit im Entwicklungsdienst genauer einzuschätzen.
Je nach Vermittlungsaussicht werden Sie dann zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Mit einem Auswahlteam werden Motivation, mögliche Aufgaben, finanzielle Leistungen und soziale Sicherung sowie die notwendige Vorbereitung erörtert.
Die beim Auswahlgespräch angenommenen Bewerberinnen und Bewerber werden dann der anfordernden Organisation in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Osteuropa vorgeschlagen, auf deren Zustimmung es letztlich ankommt.

PV 36: Vorbereitung
Die Vorbereitung wird in einem Vertrag weitgehend individuell nach den jeweiligen Notwendigkeiten vereinbart. Daher kann sich die Vorbereitungszeit auch über mehrere Monate erstrecken. Zu den Vorbereitungselementen gehören:

  • Teilnahme an einem Ausreisekurs (etwa 3 Wochen), der den Ausreisenden helfen soll, sich auf die eigenen Grundlagen zu besinnen und sich auf das Leben und Arbeiten in Übersee einzustellen.
  • Ggf. Teilnahme an einem Sprachkurs
  • Dazu kommen in bestimmten Fachbereichen noch berufsbezogene Kurse oder Praktika, zum Beispiel in Tropenmedizin oder Tropenlandwirtschaft.

Außerdem bietet der EED Ergänzungskurse (meist an Wochenenden) zu berufs- oder entwicklungspolitischen Themen an und gibt Hinweise auf geeignete Seminare anderer Veranstalter. Die katholische Schwesterorganisation Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe und der EED geben eine gemeinsame Broschüre zu den Bildungsangeboten heraus.

An der Vorbereitung nehmen auch die Ehepartnerinnen und Ehepartner der Ausreisenden teil. Wo nötig, wird darüber hinaus für Kinderbetreuung während der Tagungsstunden gesorgt. Innerhalb der Vorbereitungszeit steht außerdem Zeit für persönliche Reisevorbereitungen zur Verfügung, unter anderem zum Versand des Großgepäcks.

PV 36: Ausreise
An den Vorbereitungsvertrag schließt sich der Entwicklungsdienstvertrag an. Die Ausreise erfolgt nach Vorliegen von Visum und Arbeitserlaubnis in Abstimmung mit der anstellenden Organisation in Übersee. Verheiratete mit Kindern reisen als Familie aus, Paare nur als Verheiratete.

PV 36: Verträge und Leistungen
Entwicklungsdienstverträge werden normalerweise für drei Jahre abgeschlossen (Verlängerung oder Zweitvertrag möglich). Eine Personalvermittlung basiert auf drei vertraglichen Elementen: den vertraglichen Beziehungen zwischen Dienstgeber und Fachkraft, zwischen EED und dem Dienstgeber sowie zwischen Fachkraft und der EED-Tochter DÜ gGmbH. Im Rahmen des Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) können nur Fachkräfte mit einer EU-Staatsbürgerschaft vermittelt werden. Für Fachkräfte anderer Nationalitäten, auf die das EhfG keine Anwendung findet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen ihrer Heimatländer oder vergleichbare privatrechtliche Regelungen.

Im Entwicklungsdienstvertrag nach EhfG werden der Fachkraft folgende Leistungen geboten:

  • Unterhaltsgeld: Es wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen des EhfG festgesetzt. Dabei werden Ausbildung, Berufserfahrung und Familienstand der Fachkraft zugrunde gelegt.
  • Erstattung der persönlichen Steuern im Gastland.
  • Kaufkraftzuschlag: Dieser wird auf der Grundlage des Indexes der Bundesregierung berechnet.
  • Wohnung in Übersee, die mit Grundmobiliar ausgestattet ist.
  • Eine freie Hin- und Rückreise mit Familie vom Wohnort in Deutschland bis zum Arbeitsplatz in Übersee.
  • Eine pauschale Ausreisebeihilfe für die Beschaffung der persönlichen Ausrüstung bzw. für Kosten bei der Wohnungsauflösung.
  • Beihilfen zu Schul- und Internatskosten nach vorheriger Vereinbarung mit dem EED.
  • Umfassende soziale Sicherung gemäß den Bestimmungen des EhfG (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.).
  • Jahresurlaub, der mindestens dreißig Kalendertage beträgt.
  • Wiedereingliederungsbeihilfe nach Vertragsbeendigung entsprechend dem Familienstand und der Dauer des Vertrages.

PV 36: Bewerbung
Richten Sie bitte Ihre formlose Bewerbung an den Evangelischen Entwicklungsdienst, Referat Fachkräfte, Ulrich-von-Hassell-Str. 76, 53123 Bonn oder schicken Sie sie als . Fügen Sie dem Anschreiben bitte einen tabellarischen Lebenslauf mit Ihrem beruflichen Werdegang und Familienstand, sowie den Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Kirche bei. Ihre Bewerbung beantworten wir aufgrund der Fülle von Anfragen in der Regel mit einem Formbrief und einem Fragebogen - auch in digitaler Form. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

PV36: Alles Wichtige im Griff
Eine übersichtliche Zusammenstellung der Vermittlungsprogramme finden Sie in der Broschüre Informationen zur Bewerbung in Personalvermittlungsprogrammen des Evangelischen Entwicklungsdienstes

PV24: Vermittlung von jüngeren Fachkräften zwischen 25 und 30 Jahren mit einer Berufserfahrung unter zwei Jahren

Warum PV24 ?
Mit dem Personalvermittlungsprogramm PV24 - also der Personalvermittlung mit einer Dauer von 24 Monaten nach Entwicklungshelfergesetz - unterstreicht der Evangelische Entwicklungsdienst sein Bestreben, generationenübergreifendes Engagement für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung in der weltweiten Ökumene zu ermöglichen.
Das Programm ist getragen vom Gedanken des solidarischen Dienstes, dem Anspruch, sowohl Helfende wie auch Lernende zu vermitteln und auch interkulturelles Lernen zu fördern.

Was wollen wir mit PV24 erreichen?

  • Partnerorganisationen engagierte ökumenische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
  • Engagierten Fachkräften einen vertieften Einblick in die Entwicklungszusammenarbeit und eine berufliche Erfahrung in diesem Arbeitsfeld ermöglichen.
  • Partnerorganisationen dabei unterstützen, für die Zeit nach Abschluss des Dienstes in Übersee entwicklungspolitische "Change agents" in Deutschland zu gewinnen.
  • Entwicklungspolitisch arbeitende Gruppen in Deutschland mit engagierten Rückkehrerinnen und Rückkehrern stärken.
  • Die entwicklungspolitische Debatte mit einem "frischen Blick" anreichern.
  • Die Verbundenheit jüngerer Fachkräfte mit der evangelischen Entwicklungsarbeit fördern.

Um welche Arbeit geht es?
Die Mitarbeit umfasst das ganze Spektrum der von Partnerorganisationen des EED durchgeführten Arbeitsfelder. Es gilt das Anforderungsprinzip. Das heißt, der Personalvermittlung im Programm PV24 muss eine Personalanforderung eines potentiellen Dienstgebers aus Asien, Afrika oder Lateinamerika zugrunde liegen. Die Personalanforderung von Partnerorganisationen wird im EED nach den hierfür üblichen Regeln geprüft und bewilligt. Erst dann wird eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung erstellt und eine Fachkraft gesucht.

Mit der Prüfung der Anforderung wird unter anderem sichergestellt, dass die Aufgabenbeschreibung dem Programm inhaltlich und vom zeitlichen Umfang Rechnung trägt und eine angemessene Integration der Fachkraft in die Partnerorganisation sowie eine angemessene Begleitung der Fachkraft durch die Partnerorganisation möglich ist.

Wen möchten wir für PV24 gewinnen?
Das Programm richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Alter von etwa 25 bis 30 Jahren, die ökumenisch entwicklungspolitisch engagiert sind, aber noch keine zwei Jahre Berufserfahrung erlangt haben. Wir erwarten neben ehrenamtlichem Engagement auch Praktika, Joberfahrungen vor oder während eines Studiums, Studienaufenthalte und ebenso Fremdsprachenkenntnisse.
Paare können im Programm PV24 nur verheiratet vermittelt werden.

Welche vertragliche Bindung liegt zu Grunde?
Der Personalvermittlung im Programm PV24 liegt das Entwicklungshelfergesetz (EhfG) zu Grunde. Sie wird mit drei vertraglichen Elementen abgesichert: den vertraglichen Beziehungen zwischen Dienstgeber und Fachkraft, zwischen EED und dem Dienstgeber sowie zwischen Fachkraft und der EED-Tochter "Dienste in Übersee gGmbH". Die Dienste in Übersee gGmbH ist staatlich anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes.

Welche Leistungen erhält die Fachkraft im Programm PV24?
Im Programm PV24 werden der Fachkraft folgende Leistungen geboten:

  • Unterhaltsgeld: Es wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen des EhfG festgesetzt. Dazu kommt ggf. ein Kaufkraftzuschlag
  • Umfassende soziale Sicherung gemäß den Bestimmungen des EhfG (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.)
  • Eine individuelle Vorbereitung (vgl. Vorbereitung im Programm PV 36)
  • Freie Hin- und Rückreise
  • ggf. Erstattung der persönlichen Steuern im Gastland
  • Eine mit Grundmobiliar ausgestattete Wohnung wird gestellt
  • Eine pauschale Ausreisebeihilfe
  • Jahresurlaub
  • Wiedereingliederungsbeihilfe nach Vertragsbeendigung.

Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
Bestehen grundsätzlich Chancen für eine Vermittlung, werden wir Sie um eine formelle Bewerbung (Personalfragebogen, Zeugnisunterlagen, Bescheinigungen über ihr bisheriges ehrenamtliches Engagement etc.) bitten. Danach erfolgt die Einladung zu einem Orientierungskurs. Dabei haben Sie die Möglichkeit, den EED besser kennen zu lernen und Ihre Eignung für die Arbeit im Entwicklungsdienst genauer einzuschätzen. Je nach Vermittlungsaussicht werden Sie dann zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Mit einem Auswahlteam werden Motivation, mögliche Aufgaben, finanzielle Leistungen und soziale Absicherung sowie die notwendige Vorbereitung erörtert. Die beim Auswahlgespräch angenommenen Bewerberinnen und Bewerber werden dann der anfordernden Organisation in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Osteuropa vorgeschlagen, auf deren Zustimmung es letztlich ankommt.

Welche Dauer hat PV24?
Die Dauer der Personalvermittlung beträgt 24 Monate plus Vorbereitung vor der Ausreise und Nachbereitung nach Rückkehr.

Wie bewerbe ich mich?
Wir freuen uns über Ihre formlose Bewerbung, auch als . Fügen Sie dem Anschreiben bitte einen tabellarischen Lebenslauf bei. Aus dem Lebenslauf sollten Ihre Ausbildung, Ihre berufliche Erfahrung und Ihr ehrenamtliches Engagement deutlich werden. Auch sollten Sie Angaben zu Ihrem Familienstand und Ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Bewerbung aufgrund der Fülle von Anfragen mit einem Formbrief (auch in elektronischer Form) beantworten.

Alles im Griff
Das Wichtigste finden Sie in unserem kleinen Faltblatt über das Programm PV24

Programm zur Begleitung von Fachkräften in besonderen Belastungssituationen

Warum ein Begleitprogramm?
Als Fachkraft ins Ausland vermittelt zu sein, bringt ein gewisses Maß an Stress mit sich, zum Beispiel durch das Einleben in eine fremde Kultur (Akkulturationsstress), den Mangel an vertrauten Entlastungsmöglichkeiten und den Wegfall des bewährten sozialen Netzes.

Dazu können besondere Belastungen kommen wie:

  • die emotionalen Anforderungen durch die Arbeit mit Menschen, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind 
  • das Miterleben von Elend und Tod, Gewalt und Korruption und die dabei empfundene Ohnmacht
  • unmittelbare physische Gefährdung

Ist man solchen Belastungen über längere Zeit ausgesetzt, entsteht ein erhöhtes Risiko für schädigende Auswirkungen wie Burnout und primäre oder sekundäre Traumatisierung.

Auch psychosomatische Erkrankungen, Alkoholismus, Depressionen oder sich selbst beziehungsweise andere gefährdendes Verhalten können als Stressfolgen auftreten.

Für wen ein Begleitprogramm?
Das Risiko für Stress und Burnout liegt in erster Linie in den Merkmalen der Situation und nicht in der persönlichen oder beruflichen Qualifikation der Fachkräfte begründet.

Daher sehen wir die Notwendigkeit eines Begleitprogramms für Fachkräfte, die

  • in Katastrophen-, Kriegs- und Nachkriegssituationen
  • in einem Umfeld mit hohem Konflikt- und Gewaltpotential
  • oder mit traumatisierten Menschen arbeiten.

Wozu ein Begleitprogramm ?
Das Ziel des Begleitprogramms ist Prävention: Die Begleitung soll bei der Entwicklung von Strategien helfen, die geeignet sind, Belastungen zu reduzieren oder gut zu bewältigen.

Das umfasst:

  • die Schaffung von Möglichkeiten zur Entlastung
  • den Aufbau von Unterstützungsstrukturen vor Ort
  • Informationen zur persönlichen Sicherheit der Fachkraft.

Es sollen Strategien entwickelt werden, die sich an persönlichen Bedürfnissen und Ressourcen der Fachkraft orientieren und an den Bedingungen der jeweiligen Lebens- und Arbeitssituation in Übersee.

Was umfasst das Begleitprogramm?
Durchgeführt wird die Begleitung von qualifizierten Beraterinnen und Beratern, die nicht zum Mitarbeitenden-Stab des EED gehören. Sie begleiten die Fachkräfte als persönliche Kontaktpersonen.

Inhalte des Begleitprogramms sind:

Vorbereitung:

  • Kontaktaufnahme und Kennenlernen der persönlichen Beraterin/des persönlichen Beraters
  • Einzelberatung zu Stressprävention und -bewältigung
  • Individuelle Abstimmung der Begleitmaßnahmen.

Vertragszeit:

  • Fernmündliche Beratung per E-Mail oder Telefon (Coaching zu Arbeitsfragen, Stress-Counseling, Entlastung etc.)
  • Ein Besuch vor Ort (Beratung zur Stressprävention und zum Aufbau unterstützender Strukturen vor Ort)
  • Bei Bedarf: Krisenintervention und Debriefing

Rückkehr:

  • Nachbesprechung der Vermittlung, Entlastungsgespräche, Abklärung von evtl. Stresssymptomen

Die kleine Broschüre über das Begleitprogramm zum Download